Teilnahmebedingungen der Apex-Riggingschule

1. Allgemeines - Geltungsbereich

1.1. Unsere Teilnahmebedingungen gelten ausschließlich; sie gelten für die Abwicklung von Beratungs-, Schulungs- oder ähnlichen Aufträgen, die von Apex für den Auftraggeber durchgeführt werden. Änderungen gelten nur, wenn und soweit diese schriftlich vereinbart sind.
1.2. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.3. Die Dozenten, die von Apex eingesetzt werden, handeln während ihrer Tätigkeit ausschließlich im Auftrag und im Namen von Apex. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Zusatz-, Folge- und Neuaufträge ausschließlich über Apex abzuschließen und die von Apex eingesetzten Dozenten nicht unmittelbar zu beauftragen.

2. Durchführung des Auftrags

2.1. Gegenstand des Auftrags ist die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Tätigkeit. Ein Erfolg wird nicht geschuldet. Apex führt die Aufträge nach dem jeweiligen anerkannten Stand der Wissenschaft, Technik und Gesetzgebung zum Zeitpunkt der Leistung durch.
2.2. Der Umfang des Auftrags richtet sich nach dessen schriftlicher Festlegung in der Auftragsbestätigung.

3. Teilnahmegebühr

3.1. Apex wird dem Auftraggeber die vereinbarte Vergütung gemäß nachfolgendem Absatz 2 in Rechnung stellen.
3.2. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch vier Wochen vor Durchführung des Auftrags zur Zahlung fällig.
3.3. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.4. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist Apex berechtigt, als Verzugseintritt in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen, soweit die Apex keine höhere Zinslast nachweist.

4. Stornierungen

4.1. Apex erstattet bei bei einer Stornierung bis zu 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 75 %, bis 14 Tage 50 %, bis 7 Tage 25 % der bereits gezahlten Gesamtkosten.
4.2. Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, eine Ersatzperson zu entsenden. In diesem Falle werden keine Stornokosten berechnet.

5. Änderungsvorbehalt der Apex

Unplanmäßige Änderungen und die Absage von Veranstaltungen (z.B. wegen Ausfall des Referenten oder zu geringer Teilnehmerzahl) behalten wir uns vor. Muss ausnahmsweise eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden, wird die bezahlte Teilnahmegebühr umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Apex. Darüber hinaus behält sich Apex unwesentliche Änderungen im Veranstaltungsprogramm vor.

6. Haftung

Apex haftet für einen dem Auftraggeber entstehenden Schaden bei nur leicht fahrlässiger Schadenverursachung durch Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und je Auftrag nur bis zu einem Betrag von EUR 500.000,00 für Personen- und Sachschäden und EUR 125.000 für Vermögensschäden.

7. Mitwirkungspflicht des Kunden

7.1. Bei der Erbringung der vertrags­gegen­ständlichen Leistung unterstützt der Auftraggeber die Apex in erforderlichem Umfang. Insbesondere übergibt er kostenlos und rechtzeitig die erforderlichen Informationen und Unterlagen und stellt ihm die erforderlichen Räumlichkeiten und technischen Umgebung zur Verfügung.
7.2. Die Mitwirkungspflichten des Kunden stellen Hauptleistungspflichten dar.

8. Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz

8.1. Von schriftlichen Unterlagen, die der Apex zur Einsicht überlassen oder für die Durchführung von Aufträgen übergeben werden, darf die Apex Abschriften für ihre Akten anfertigen.
8.2. Die Apex verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihr durch den Auftrag zur Kenntnis gelangenden Tatsachen, soweit diese sich auf den Auftraggeber und den Auftragsgegenstand beziehen.
8.3. An den von der Apex erstellten Unterlagen, Ergebnissen, Berechnungen, etc., behält sich die Apex die Urheberrechte ausdrücklich vor. Vereinbarungen über die Übertragung von Nutzungsrechten und die Vergabe von Lizenzen werden einzelvertraglich getroffen.
8.4. Die Apex ist berechtigt, Daten des Auftraggebers ausschließlich für eigene Zwecke zu verarbeiten, soweit die Bestimmungen des jeweiligen aktuellen Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten werden.

9. Sonstige Bestimmungen

9.1. Gerichtsstand ist Würzburg.

Stand: Februar 2008


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